Zum Inhalt springen

Welches Gericht ist bei Schäden aus einem Mietvertrag zuständig?

betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Streitigkeiten über Schadenersatz aus einem Miet- oder Pachtvertrag gehören immer vor das Bezirksgericht, unabhängig von der Höhe des Streitwerts. Zuständig ist jenes Gericht, in dessen Bereich die gemietete Sache liegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Streitigkeiten über Schadenersatzansprüche aus einem Bestandvertrag gehören gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor die Bezirksgerichte und gemäß § 83 JN vor dasjenige Gericht, in dessen Sprengel der Bestandgegenstand liegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Schadenersatz des Mieters
Verfahrensrecht · Zuständigkeit bei Räumungsklagen
Verfahrensrecht · Zuständiges Gericht für Grundstücksstreit
Schadenersatz · Wer klagt den Schaden an der Mietsache
Mietrecht · Beweislast des Mieters bei Schäden