Welches Gericht ist bei Schäden aus einem Mietvertrag zuständig?
betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Streitigkeiten über Schadenersatz aus einem Miet- oder Pachtvertrag gehören immer vor das Bezirksgericht, unabhängig von der Höhe des Streitwerts. Zuständig ist jenes Gericht, in dessen Bereich die gemietete Sache liegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Streitigkeiten über Schadenersatzansprüche aus einem Bestandvertrag gehören gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor die Bezirksgerichte und gemäß § 83 JN vor dasjenige Gericht, in dessen Sprengel der Bestandgegenstand liegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 83 Abs 1 JN normiert einen ausschließlichen Gerichtsstand, der auch einen Wahlgerichtsstand ausschließt, nicht aber einen Zwangsgerichtsstand.OGH 5 Nc 13/13a, 20.09.2013
- Ansprüche des Bestandnehmers gegen den enteigneten Bestandgeber.OGH 5 Ob 553/77, 24.05.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 10/25f, 24.04.2025
Im Gesetz
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