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Welches Gericht ist für eine Räumungsklage zuständig?

betrifft Vermieter, Mieter, Eigentümer, Benützer ohne Vertrag
Wird eine Räumung nur damit begründet, dass jemand die Wohnung oder das Geschäftslokal ohne jeden Rechtsgrund benützt, gehört dieser Streit nicht zu den Bestandstreitigkeiten. Für solche Klagen sind die Bezirksgerichte daher nicht ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (79 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Klagen auf Räumung von Wohnräumen und Geschäftsräumen gehören, wenn sie die Benützung des Objektes ohne Rechtsgrund geltend machen, nicht zu den Streitigkeiten, die ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN den Bezirksgerichten zugewiesen sind (vgl Neumann, Kommentar zur ZPO, 4.Auflage S 122, Fasching, Kommentar zur ZPO I Bd, S 305; MietSlg 2098).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 79.

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