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Welches Gericht ist für einen Streit um Grundstücke zuständig?

betrifft Grundstückseigentümer, Nachbar, Kläger, Beklagter
Für Streitigkeiten über Rechte an einem Grundstück ist ausschließlich jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel das Grundstück liegt. Damit werden solche Verfahren dort gebündelt, wo die Sache liegt, weil das Gericht die Verhältnisse vor Ort am besten beurteilen kann. Geregelt wird damit nur, welches Gericht örtlich zuständig ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Mit der Bestimmung des § 81 Abs 1 JN wurde ein ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten um unbewegliches Gut, ein dinglicher Gerichtsstand (forum rei sitae), geschaffen. Die Bestimmung bezweckt für unbewegliche Sachen eine Konzentration der Rechtsstreite bei dem Gericht, in dessen Sprengel die unbewegliche Sache belegen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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