Welches Gericht ist für einen Streit um Grundstücke zuständig?
betrifft Grundstückseigentümer, Nachbar, Kläger, Beklagter
Für Streitigkeiten über Rechte an einem Grundstück ist ausschließlich jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel das Grundstück liegt. Damit werden solche Verfahren dort gebündelt, wo die Sache liegt, weil das Gericht die Verhältnisse vor Ort am besten beurteilen kann. Geregelt wird damit nur, welches Gericht örtlich zuständig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Mit der Bestimmung des § 81 Abs 1 JN wurde ein ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten um unbewegliches Gut, ein dinglicher Gerichtsstand (forum rei sitae), geschaffen. Die Bestimmung bezweckt für unbewegliche Sachen eine Konzentration der Rechtsstreite bei dem Gericht, in dessen Sprengel die unbewegliche Sache belegen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgeblich ist aber, dass § 81 JN als Gerichtsstandbestimmung lediglich die örtliche und nicht auch die sachliche Zuständigkeit regelt.OGH 1 Ob 309/01z, 17.12.2001
- Die Schaffung dieses Gerichtsstands beruhte auf der Erwägung, dass das Gericht wegen der örtlichen Nähe und der damit verbundenen erleichterten Einsichtsmöglichkeit am ehesten zu einer sicheren Feststellung und Würdigung der Rechtsverhältnisse in der Lage ist.OGH 1 Ob 309/01z, 17.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 10/18f, 23.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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