Zum Inhalt springen

Muss ich beweisen, dass ich den Schaden nicht verschuldet habe?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter
Wird das Mietobjekt beschädigt zurückgegeben, muss der Mieter beweisen, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, haftet er für den Schaden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Den Mieter trifft gemäß § 1298 ABGB hinsichtlich des Entschuldungsbeweises die Beweislast (vgl 6 Ob 212/64).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020652 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Beweislast bei Mietzinsminderung

Zuerst muss der Vermieter beweisen, dass Sie die Unbrauchbarkeit rechtswidrig verursacht haben. Gelingt ihm das, müssen Sie beweisen, dass Sie daran kein Verschulden trifft. Erst dann mindert sich der Mietzins oder entfällt er.

günstig für Mieter Beweislast des Vermieters

Kann der Mieter das Mietobjekt nicht wie vereinbart gebrauchen, muss der Vermieter beweisen, dass er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den vereinbarten Gebrauch zu verschaffen. Die Beweislast liegt also bei ihm.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Umfang der Haftung bei Verschulden
Schadenersatz · Beweislast bei vertraglichen Schäden
Mietrecht · Beweislast beim selbstverschuldeten Eigenbedarf
Schadenersatz · Beweis des Ursachenzusammenhangs