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Wer kann Schadenersatz fordern, wenn die Mietsache beschädigt wird?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Eigentümer, Leasingnehmer, Geschädigte
In der Regel der Eigentümer, nicht der Mieter. Wird eine gemietete Sache von jemandem beschädigt, entsteht der Schaden im Vermögen des Eigentümers, und nur er kann ihn geltend machen. Anders ist es bei Teilen der Ausstattung, deren Ausbesserung üblicherweise Sie als Mieter trifft, etwa Tapeten, Malerei oder Bodenbeläge; diesen Schaden können Sie selbst vom Verursacher verlangen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1973)

Der Schaden der durch die Beschädigung einer vermieteten Sache entsteht, tritt nicht im Vermögen des Mieters, sondern im Vermögen des Eigentümers der Sache ein (siehe dazu MietSlg 15125).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Schadenersatz für Wohnungsausstattung

Bei Schäden an Teilen der Wohnung, die üblicherweise Sie als Mieter instand halten - etwa Tapeten, Malerei oder Bodenbelag -, entsteht der Schaden in Ihrem Vermögen. Sie können den Ersatz daher selbst vom Verursacher verlangen.

günstig für Mieter Schäden an Malerei und Tapeten

Sie können als Mieter Schäden an der Malerei und an Tapeten geltend machen. Das gilt auch dann, wenn zuvor noch der Vermieter Schäden an der Substanz des Hauses beheben muss.

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