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Woran misst sich, ob das Vermögen im Inland ausreicht?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, ausländische Beklagte, Unternehmer, Gläubiger
Am Verhältnis zum Streitwert, nicht an den zu erwartenden Kosten der Rechtsverfolgung. Der Streitgegenstand darf zum Wert des Vermögens nicht in krassem Missverhältnis stehen; es muss eine angemessene Beziehung zwischen beiden bestehen. Geringwertige Sachen genügen auch dann nicht, wenn der Streitwert selbst niedrig ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 01.03.2017 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei Prüfung der Frage, ob das im Inland befindliche Vermögen unverhältnismäßig geringer ist als der Wert des Streitgegenstandes, kommt es nur auf das Verhältnis des Wertes des Vermögens zum Wert des Streitgegenstandes, nicht auf die Relation des Wertes des Vermögens zu den voraussichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung an. Der Streitgegenstand darf nicht in krassen Mißverhältnis zum Wert des Vermögens stehen, es muß eine angemessene Relation zwischen beiden Größen gegeben sein. Geringwertige Sachen reichen für die Begründung des Gerichtsstandes selbst dann nicht aus, wenn der Streitgegenstand gering ist. Die Meinung Faschings, Lehrbuch, RZ 311, daß schon ein Vermögen im Wert von zehn Prozent des Wertes des Streitgegenstandes ausreicht, ist abzulehnen. Ein Vermögen von sechzigtausend Schilling bei einem Streitgegenstand von ca hundertsechzigtausend Schilling reicht jedoch für die Begründung des Gerichtsstandes aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Mindesthöhe des Vermögens im Inland

Nein. Das im Inland liegende Vermögen muss etwa zwanzig Prozent des Streitwerts erreichen, damit dieser Gerichtsstand begründet wird. Eine feste Wertgrenze gibt es nicht, weil es immer auf das Verhältnis zum Streitwert ankommt.

günstig für Kläger Zuständigkeit bei Auslandsbezug

Ja. Für die Frage, ob ein Gericht im Inland entscheiden darf, genügt es, dass Sie die maßgeblichen Umstände schlüssig behaupten, etwa ein Recht an einer Liegenschaft in Österreich. Dienen dieselben Tatsachen zugleich dem Anspruch selbst, wird die Zuständigkeit allein anhand Ihrer Angaben in der Klage geprüft.

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