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Was zählt als gerichtliche Handlung an einem Grundstück?

betrifft Grundstückseigentümer, Erben, Gläubiger, Miteigentümer
Alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften betreffen und aufgrund eines eigenen Antrags vorzunehmen sind. Dazu gehören etwa ein Augenschein, ein Sachverständigenbefund, eine Inventur, eine Schätzung oder eine Versteigerung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind (vgl Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen I S 553 Anmerkung 2).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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