Welche Klagen gehören zum Gericht des Grundstücks?
betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Miteigentümer, Gläubiger
Nur bestimmte: Teilungsklagen, Grenzberichtigungsklagen, Besitzstörungsklagen und Klagen, mit denen ein dingliches Recht an einer Liegenschaft oder die Freiheit davon geltend gemacht wird. Dieses Recht muss der Gegenstand der Klage sein und nicht bloß ihre Begründung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Unter einer Streitigkeit um unbewegliches Gut im Sinne des § 81 JN sind neben Teilungsklagen, Grenzberichtigungsklagen und Besitzstörungsklagen nur Klagen zu verstehen, mit denen ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache oder die Freiheit von einem solchen Recht geltend gemacht wird. Das dingliche Recht muss Klagegegenstand, nicht nur Klagegrund sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Klagen auf Aufhebung des dinglichen Rechts und Löschungsklagen unterfallen § 81 JN.OGH 3 Ob 52/08f, 10.04.2008
- Immissionsabwehrklage.OGH 3 Ob 134/06m, 26.07.2006
- Hier: Hypothekarklage.OGH 1 Ob 309/01z, 17.12.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 Ob 10/18f, 23.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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