Zum Inhalt springen

Stehen Kinder aus verschiedenen Ehen beim Unterhalt gleich?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ja, ihre Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich gleichrangig. Das bedeutet aber nicht, dass allen Kindern derselbe Betrag zur Verfügung stehen muss. Kinder mit eigenem Einkommen können einen Teil ihres Bedarfs selbst decken.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 02.02.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Unterhaltsansprüche von Kindern aus zwei oder mehreren Ehen sind einander grundsätzlich gleichrangig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047387 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt mehrerer Berechtigter

Nein. Mehrere Unterhaltsberechtigte stehen untereinander in keiner Rechtsgemeinschaft und leiten ihre Ansprüche nicht aus demselben Grund ab. Ihre Beträge werden daher nicht zusammengezählt, etwa wenn es um den Wert des Streitgegenstands geht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Aufteilung des Elternunterhalts unter Geschwistern

Nein. Gibt es mehrere Nachkommen, schulden sie den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften. Jeder trägt also nur den Teil, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Rangordnung von Unterhaltsansprüchen
Familienrecht · Unterhalt bei Kindern aus mehreren Beziehungen
Familienrecht · Unterhalt bei geänderten Verhältnissen