Was gilt, wenn ich für Kinder aus zwei Beziehungen sorge?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige, Patchworkfamilien
Sie müssen Ihre Lebensverhältnisse so gestalten, dass Sie beidem angemessen nachkommen können: der Geldzahlung für die Kinder aus der früheren Beziehung und der Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt. Verzichten Sie ohne besonders berücksichtigungswürdigen Grund auf ein höheres Einkommen, darf das nicht zulasten der anderen Unterhaltsberechtigten gehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 02.02.2022 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Erfüllt der den Kindern aus erster Ehe zum Geldunterhalt verpflichtete Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung den Kindern aus der zweiten Ehe durch deren vollständigen Betreuung im Haushalt, muss er seine Lebensverhältnisse derart gestalten, dass er sowohl seiner Geldalimentationspflicht wie auch seiner Betreuungspflicht angemessen nachkommen kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Elternteilzeit.OGH 6 Ob 151/21f, 02.02.2022
- Eine Anspannung auf tatsächlich nicht erzieltes Einkommen darf nur erfolgen, wenn den Unterhaltsschuldner ein Verschulden daran trifft, dass er kein Erwerbseinkommen hat oder ihm die Erzielung eines höheren als des tatsächlichen Einkommens zugemutet werden kann.OGH 1 Ob 83/15k, 22.10.2015
- Steht aberder unterhaltsberechtigten Mutter und den zwei von ihr im eigenen Haushalt betreuten Kindern im fraglichen Zeitraum nur ein Betrag von insgesamt etwa 325 EUR monatlich zur Verfügung, dann kann sie zumutbarerweise keine Geldunterhaltsleistung für die beiden anderen Kinder erbringen.OGH 1 Ob 7/04t, 25.06.2004
- Der nicht durch besondere berücksichtigungswürdige Umstände erzwungene Verzicht auf Erzielung eines höheren Einkommens darf daher nicht zu Lasten eines anderen Unterhaltsberechtigten gehen. Dies schon deshalb, weil die im Gesetz vorgesehene Anspannung immer dann Platz greift, wenn dem Unterhaltspflichtigen die Erzielung eines höheren als des tatsächlichen Einkommens zugemutet werden kann und nicht auf Fälle bloßer Arbeitsunwilligkeit beschränkt ist.OGH 7 Ob 615/91, 14.11.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 20.
- OGH 6 Ob 151/21f, 02.02.2022
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
- OGH 10 Ob 25/20d, 01.09.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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