Darf ich den Unterhalt für meine Mutter beim Kindesunterhalt abziehen?
günstig für Kind betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern, Großeltern
Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder und der Kinder gegen ihre Eltern stehen nicht auf gleicher Stufe. Bei der Berechnung des Unterhalts für Ihre Kinder kann ein möglicher Unterhaltsanspruch Ihrer eigenen Eltern daher nicht berücksichtigt werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder und der Kinder gegen ihre Eltern sind nicht gleichrangig. Bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs von Kindern gegen ihre Eltern kann daher ein (allfälliger) Unterhaltsanspruch der Eltern des Unterhaltspflichtigen nicht berücksichtigt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Unterhaltspflichtige lehnte Unterhaltszahlungen an seine Kinder wegen hoher Wohnkreditkosten ab, während seine Mutter mietzinsfrei in seinem Haus lebte.OGH 1 Ob 151/24y, 19.11.2024
- Die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern und Großeltern stellt den Ausnahmefall dar und ist subsidiär zur Unterhaltspflicht gegenüber eigenen Kindern.OGH 4 Ob 126/11z, 20.09.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 151/24y, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 143
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