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Darf ich Besuche verweigern, weil das Kind danach unruhig ist?

günstig für Besuchsberechtigter betrifft Eltern, Kinder, Geschiedene, Obsorgeberechtigte
Nein. Beruhen die Irritationen des Kindes nur auf Spannungen, wie sie nach dem Scheitern einer Ehe häufig auftreten, rechtfertigen sie keine Untersagung der Besuche. Beide Eltern sind verpflichtet, die Zuneigung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil zu fördern. Nur wenn die Beeinträchtigung darüber hinausgeht, kann der Kontakt eingeschränkt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Sind mit der Ausübung des Besuchsrechtes Irritationen des Kindes verbunden, die allein auf Spannungen zurückzuführen sind, wie sie häufig nach dem Scheitern einer Ehe zu beobachten sind, dann ist es Pflicht und Aufgabe der Eltern, die Liebe und Zuneigung des Kindes zu beiden Elternteilen in gleicher Weise zu fördern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

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