Darf ich Besuche verweigern, weil das Kind danach unruhig ist?
günstig für Besuchsberechtigter betrifft Eltern, Kinder, Geschiedene, Obsorgeberechtigte
Nein. Beruhen die Irritationen des Kindes nur auf Spannungen, wie sie nach dem Scheitern einer Ehe häufig auftreten, rechtfertigen sie keine Untersagung der Besuche. Beide Eltern sind verpflichtet, die Zuneigung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil zu fördern. Nur wenn die Beeinträchtigung darüber hinausgeht, kann der Kontakt eingeschränkt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Sind mit der Ausübung des Besuchsrechtes Irritationen des Kindes verbunden, die allein auf Spannungen zurückzuführen sind, wie sie häufig nach dem Scheitern einer Ehe zu beobachten sind, dann ist es Pflicht und Aufgabe der Eltern, die Liebe und Zuneigung des Kindes zu beiden Elternteilen in gleicher Weise zu fördern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für die schon aus den allgemeinen Mitwirkungspflichten der Parteien (§ 13 Abs 1 letzter Satz und § 16 Abs 2 AußStrG) abzuleitende Pflicht der Mutter, den Minderjährigen über Anordnung des Gerichts zur persönlichen Anhörung stellig zu machen.OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
- Verletzt ein Elternteil schuldhaft die sich aus § 145b ABGB ergebenden Pflichten und beeinträchtigt er dadurch die Eltern‑Kind‑Beziehung des anderen, können sich Schadenersatzansprüche ergeben.OGH 4 Ob 8/11x, 12.04.2011
- Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dem Kind gegenüber zu dessen Wohl verpflichtet, es unter Vermeidung jeglicher negativer Beeinflussung bestmöglich auf die Besuche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils vorzubereiten und die Kontakte mit ihm sodann unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl zu verarbeiten.OGH 6 Ob 171/05y, 25.08.2005
- Übliche Irritationen eines Kindes vermögen die Einräumung eines Besuchsrechtes nicht hindern.OGH 9 Ob 289/00s, 08.11.2000
- Nur dann, wenn die Beeinträchtigung des Kindes über dieses Maß hinausgeht, verlangt das Kindeswohl eine Versagung oder Einschränkung des Besuchsrechts.OGH 3 Ob 83/98x, 15.04.1998
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- Irritationen dieser Art können grundsätzlich nicht zu einer Untersagung des Besuchsrechts führen.OGH 1 Ob 96/97t, 27.08.1997
- Beruft sich die Mutter auf "Widerstände" des Kindes gegen ein Besuchsrecht des Vaters sowie auf die Willensstärke und Unabhängigkeit des Kindes in der Besuchsrechtsangelegenheit, dann versagt dieses Argument, wenn es an der Mutter liegt, die von ihr ausgehende negative Beeinflussung des Kindes gegenüber dem Vater abzubauen oder zumindest den Vater dem Kind neutral darzustellen.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
- Pflicht desjenigen, der die Erziehung des Kindes ausübt, auf das Kind positiv dahin einzuwirken, dass es eine ablehnende Haltung gegen das Besuchsrecht ablegt.OGH 7 Ob 521/90, 25.01.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 6 Ob 45/23w, 28.06.2023, Fall aus Wien
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