Kann das Besuchsrecht wegen Streit der Eltern eingeschränkt werden?
betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Steht der persönliche Kontakt im Konflikt mit dem Wohl des Kindes, hat er zurückzutreten. Der Konflikt muss sich aber stärker nachteilig auf das Kind auswirken als das, was als Folge der Trennung der Eltern ohnehin in Kauf zu nehmen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (54 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Das Recht auf persönlichen Verkehr hat im Konfliktsfall gegenüber dem Wohl des Kindes zurückzustehen. Der Konflikt muss jedoch in seinen nachteiligen Auswirkungen auf das Kind jenes Maß überschreiten, das als natürliche Folge der Zerrüttung des Familienbandes durch die Trennung der Eltern in Kauf genommen werden muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aussetzung der Kontakte nachdem gelindere Mittel am eskalativen Verhalten des Vaters gescheitert sind und weitere Versuche eine konkrete Gefährdung des seelischen Wohls der Kinder bedeuten würden.OGH 3 Ob 51/25h, 16.04.2025
- Hier: Ausübung des Kontaktrechts zwischen einem Kind und einem inhaftierten Elternteil.OGH 8 Ob 39/21z, 29.04.2021
- Hier: Keine unbegleiteten Kontakte.OGH 1 Ob 101/17k, 28.06.2017
- Verletzt ein Elternteil schuldhaft die sich aus § 145b ABGB ergebenden Pflichten und beeinträchtigt er dadurch die Eltern‑Kind‑Beziehung des anderen, können sich Schadenersatzansprüche ergeben.OGH 4 Ob 8/11x, 12.04.2011
- In einem solchen Konfliktfall hat der Besuchsrechtsanspruch eines Elternteils gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten, auch wenn es immer nur vorübergehend oder bis auf weiteres, grundsätzlich nicht für immer untersagt werden kann.OGH 5 Ob 59/08z, 01.04.2008
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- Normale Irritationen reichen nicht aus, um das Besuchsrecht zu untersagen.OGH 5 Ob 59/08z, 01.04.2008
- Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dem Kind gegenüber zu dessen Wohl verpflichtet, es unter Vermeidung jeglicher negativer Beeinflussung bestmöglich auf die Besuche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils vorzubereiten und die Kontakte mit ihm sodann unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl zu verarbeiten.OGH 6 Ob 171/05y, 25.08.2005
- An diesen Grundsätzen ist auch nach Neufassung des § 148 ABGB durch das KindRÄG 2001 BGBl I 2000/135 keine Änderung eingetreten.OGH 4 Ob 227/02i, 05.11.2002
- Im auch unverschuldeten Konfliktfall hat der Besuchsrechtsanspruch eines Elternteils gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten.OGH 1 Ob 129/00b, 25.05.2000
- Wenn die tatsächliche Ausübung des Besuchsrechts beim Kind merkbare und nicht bloß vorübergehende, seinem Wohl daher abträgliche Wirkungen zeitigen sollte, kann das Besuchsrecht vorübergehend untersagt werden.OGH 1 Ob 96/97t, 27.08.1997
- Hier: Im vorliegenden Fall wurde in der Überwindung der von der Psychologin für den Fall der Besuchsrechtsgewährung und Besuchsrechtsdurchsetzung angenommenen "Widerstände" des Kindes grundsätzlich noch keine konkrete Gefährdung des Kindeswohls erblickt, die nach nahezu zweijähriger Besuchsunterbrechung ein Besuchsrecht des Vaters unberechtigt erscheinen hätte lassen.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
- Erhebliche seelische Irritation des Kindes.OGH 7 Ob 515/89, 02.02.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 54.
- OGH 5Ob114/25p (5Ob115/25k,5Ob116/25g), 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 51/25h, 16.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 198/23w, 23.10.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 3 Ob 19/23z, 19.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 134/21y, 09.12.2021
- OGH 3 Ob 217/20p, 25.02.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 94/19p, 31.07.2019
- OGH 5 Ob 219/17t, 13.02.2018
- OGH 5 Ob 129/16f, 25.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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