Kann mein Kind Besuche beim anderen Elternteil erzwingen?
günstig für Elternteil betrifft Kind, Vater, Mutter, getrennte Eltern
Nein. Auch das Kind hat ein eigenes Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Weigert sich dieser Elternteil aber ernstlich, lässt sich der Kontakt nicht mit Zwang durchsetzen. Der Antrag des Kindes auf eine Besuchsregelung wird dann abgewiesen, weil Zwang dem Wohl des Kindes schaden würde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Nicht nur der nicht betreuende Elternteil hat einen Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem Kind (Besuchsrecht nach § 148 ABGB), auch das Kind hat einen derartigen aus der Beistandspflicht nach § 137 Abs 2 ABGB ableitbaren Rechtsanspruch, dem die entsprechende Rechtspflicht des Elternteils gegenübersteht. Diese ist allerdings im Fall ernstlicher Verweigerung der Besuchsrechtsausübung durch den Elternteil nicht durchsetzbar. In diesem Fall ist der Antrag des Kindes auf Besuchsregelung abzuweisen, weil die zwangsweise Durchsetzung dem Kindeswohl zuwiderlaufen würde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das in § 187 Abs 1 ABGB normierte Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende persönliche Kontakte ist nicht nur ein Recht des nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteils, sondern auch ein Recht des Kindes.OGH 10 Ob 32/16b, 28.06.2016
- Positiviert in § 108 AußStrG 2005.OGH 7 Ob 8/09s, 30.03.2009
- Nach § 148 Abs 1 erster Satz ABGB idF KindRÄG 2001 wird nunmehr erstmals ausdrücklich im Gesetz auch ein Recht des Kindes auf persönlichen Verkehr mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil verankert.OGH 3 Ob 264/03z, 25.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 10 Ob 32/16b, 28.06.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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