Muss ich mein Kind zum Kontakt mit dem anderen Elternteil bewegen?
günstig für Kontaktberechtigter betrifft Eltern, Kinder
Lehnt Ihr Kind den persönlichen Kontakt zum anderen Elternteil unberechtigt ab, dürfen Sie das nicht einfach hinnehmen. Als erziehungsberechtigter Elternteil sind Sie verpflichtet, dieser Haltung entgegenzuwirken.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Der erziehungsberechtigte Elternteil ist verpflichtet, einer unberechtigten Ablehnung des persönlichen Kontaktes zum anderen Elternteil durch das Kind entgegenzuwirken.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für die schon aus den allgemeinen Mitwirkungspflichten der Parteien (§ 13 Abs 1 letzter Satz und § 16 Abs 2 AußStrG) abzuleitende Pflicht der Mutter, den Minderjährigen über Anordnung des Gerichts zur persönlichen Anhörung stellig zu machen.OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
- Verletzt ein Elternteil schuldhaft die sich aus § 145b ABGB ergebenden Pflichten und beeinträchtigt er dadurch die Eltern‑Kind‑Beziehung des anderen, können sich Schadenersatzansprüche ergeben.OGH 4 Ob 8/11x, 12.04.2011
- Hier: Doch ist dies der Mutter aus nachvollziehbaren, vom Kindesvater zu verantwortenden Gründen nicht möglich.OGH 5 Ob 59/08z, 01.04.2008
- Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dem Kind gegenüber zu dessen Wohl verpflichtet, es unter Vermeidung jeglicher negativer Beeinflussung bestmöglich auf die Besuche des nicht obsorgeberechtigten Elternteils vorzubereiten und die Kontakte mit ihm sodann unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl zu verarbeiten.OGH 6 Ob 171/05y, 25.08.2005
- Es liegt an den Eltern, Irritationen im Interesse des Kindeswohls verständnisvoll abzubauen.OGH 1 Ob 232/01a, 25.09.2001
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Um eine klaglose Ausübung des Besuchsrechts zu gewährleisten, ist der sorgeberechtigte Elternteil verpflichtet, das Kind unter Vermeidung jeder negativen Beeinflussung auf den Besuch vorzubereiten (ÖA 1995, 124 ua) und eigene Vorbehalte zurückzustellen (EF 43.234; 45.734, 53.887 ua).OGH 5 Ob 152/00i, 07.11.2000
- Der obsorgeberechtigte Elternteil ist dem Kind gegenüber zu dessen Wohl bei der Vorbereitung und Durchführung des Besuchsrechts des anderen Elternteiles verpflichtet, das Kind unter Vermeidung jeglicher negativer Beeinflussung bestmöglich auf diese Kontakte vorzubereiten und mit ihm die Kontakte sodann auch unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl zu verarbeiten.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
- Hier: Der Erziehungsberechtigte hat das Kind dahin zu beeinflussen, dass die Ausübung des Besuchsrechts durch den Vater für das Kind zu einem positiven Erlebnis wird.OGH 7 Ob 718/89, 14.12.1989
- Wenn die Kinder sich der Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr widersetzen, so obliegt es beiden Elternteilen, die Liebe und Zuneigung der Kinder zu Vater und Mutter in gleicher Weise zu fördern.OGH 5 Ob 538/84, 03.04.1984
- Widrigenfalls auch eine zwangsweise Zuführung der Kinder zum Vater unter Beiziehung geeigneter, pädagogisch ausgebildeter Organe des Jugendamtes oder Fürsorgeberatung und selbst Haftstrafen zu erwägen sind.OGH 7 Ob 758/83, 22.12.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 41.
- OGH 4 Ob 4/25d, 25.02.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 45/23w, 28.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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