Müssen Eltern den Kontakt zu den Großeltern ermöglichen?
günstig für Großeltern betrifft Großeltern, Eltern, Kinder
Wenn der Kontakt zu den Großeltern dem Wohl des Kindes dient, müssen die Eltern dafür eine Atmosphäre schaffen, die diesen Kontakt möglich macht. Anderes gilt, wenn zwischen Eltern und Großeltern so schwere Konflikte bestehen, dass die Entwicklung des Kindes darunter leiden könnte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Wenn das Wohl des Kindes den persönlichen Kontakt mit den Großeltern wünschenswert erscheinen lässt, muss auch von den Eltern verlangt werden, dass sie eine Atmosphäre schaffen, die einen solchen Kontakt ermöglicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anderes gilt, wenn zwischen Eltern und Großeltern so schwerwiegende Konflikte und Spannungen bestehen, dass dadurch die Entwicklung des Kindes gestört werden könnte, und damit eine Kontaktregelung in einer zum Wohl des Kindes geeigneten Weise nicht durchführbar ist.OGH 1 Ob 129/25i, 11.11.2025
- Hier: Besuchsrecht wegen des dem Kind aufgrund eines tiefen, in der Familiengeschichte begründeten Zerwürfnisses zwischen Mutter und Großmutter drohenden Loyalitätskonflikts verneint, wobei hier - anders als in 3 Ob 547/92 - noch keine Beziehung zwischen dem Kind und der Großmutter bestand, die im Interesse des Kindes aufrecht zu erhalten wäre.OGH 4 Ob 19/08k, 11.03.2008
- Die negative Einstellung der Eltern zum Besuchsrecht der Großeltern allein kann das diesen gemäß § 148 Abs 2 ABGB eingeräumte Recht nicht zum Erlöschen bringen.OGH 3 Ob 547/92, 08.07.1992
- Aber auch die Großeltern haben bei Ausübung des Besuchsrechtes alles zu vermeiden, was zu einer Störung des Familienlebens oder ihrer Beziehungen zu dem Kind führen könnte.OGH 5 Ob 536/86, 10.06.1986
- Ermöglichung eines störungsfreien Kontaktes.OGH 1 Ob 733/81, 14.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 1 Ob 129/25i, 11.11.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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