Ist Kontakt zu beiden Eltern für mein Kind wichtig?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, getrennte Eltern
Für eine gute Entwicklung eines Kindes ist der Kontakt zu beiden Elternteilen grundsätzlich erforderlich. Er liegt daher im wohlverstandenen Interesse des Kindes.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Aufrechterhaltung des Kontaktes zu beiden Elternteilen ist grundsätzlich für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes erforderlich und liegt daher im wohlverstandenen Interesse des Kindes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Deshalb hat auch der andere Elternteil dazu beizutragen.OGH 8 Ob 47/21a, 29.04.2021
- Eine weitgehende Entfremdung zwischen Kind und Elternteil widerspricht dem Kindeswohl, sodass grundsätzlich eine möglichst rasche, wenngleich behutsame Anbahnung von Besuchskontakten im Interesse des Kindes geboten ist. Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht gerade in jenen Fällen, in denen bereits eine gewisse Entfremdung eingetreten ist.OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
- Provisorialmaßnahmen nach § 107 Abs 2 AußStrG sind daher bereits dann zulässig, wenn eine Entfremdungsgefahr droht.OGH 1 Ob 157/09h, 08.09.2009
- Das Besuchsrecht muss eine gewisse Intensität haben, um seinem Zweck, der Herstellung eines Naheverhältnisses, gerecht zu werden.OGH 2 Ob 21/09s, 16.04.2009
- Es entspricht der allgemein anerkannten psychologischen und soziologischen Erkenntnis, dass die Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, für die weitere Entwicklung des Kindes von besonderer Bedeutung ist.OGH 3 Ob 264/03z, 25.02.2004
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- Das Besuchsrecht soll die Verbundenheit zwischen dem Kind und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil herstellen oder bewahren. Eigeninteressen eines Elternteils, aber auch nacheheliche Konflikte der Eltern haben dabei zurückzutreten.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
- Es entspricht grundsätzlich dem Interesse eines Heranwachsenden, in einer seiner Entwicklung gemäßen Weise über seine blutsmäßige Abstammung unterrichtet zu werden und die Möglichkeit zu erhalten, über seinen leiblichen Vater ein auf eigenem Erleben und Empfinden beruhendes Bild zu gewinnen (hier: Beginn des aufzubauenden persönlichen Verkehrs).OGH 6 Ob 625/86, 28.08.1986
- Nur bei einem regelmäßigen Zusammenkommen kann ein enger Kontakt aufgebaut oder erhalten werden. Der Abstand zwischen den einzelnen Gelegenheiten zur Ausübung des persönlichen Verkehrs soll nicht zu groß sein.OGH 3 Ob 533/85, 20.03.1985
- Das Besuchsrecht ist grundsätzlich so zu gestalten, dass ein intensiver Kontakt mit dem Kind ermöglicht wird. Daraus folgt aber noch nicht, dass der Vater berechtigt sein muss, seine Kinder während der Weihnachtsfeiertage zu sich zu nehmen.OGH 2 Ob 536/81, 20.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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