Wann steht Großeltern ein Kontakt zum Enkelkind zu?
günstig für Eltern betrifft Großeltern, Eltern, Kinder
Ob und in welchem Umfang Großeltern Kontakt zum Enkelkind haben, richtet sich zuerst nach dem Wohl des Kindes. Der Kontakt darf außerdem die Ehe oder das Familienleben der Eltern und deren Beziehung zum Kind nicht stören. Dabei wird ein objektiver Maßstab angelegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ob und inwiefern den Großeltern ein Besuchsrecht zusteht, hängt in erster Linie vom Wohl des Kindes ab. Darüber hinaus darf aber durch das Besuchsrecht der Großeltern auch nicht die Ehe oder das Familienleben der Eltern (eines Elternteiles) oder deren Beziehungen zum Kind gestört werden. Hiebei ist ein objektiver Maßstab anzulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls, weswegen eine erhebliche Rechtsfrage nur vorliegt, wenn leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt wurden.OGH 9 Ob 41/17w, 25.07.2017
- Die Neuregelung in § 188 Abs 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013 hat zu keiner inhaltlichen Änderung geführt; der Kontakt der Großeltern kann auch weiterhin eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dadurch das Familienleben der Eltern oder deren Beziehung zum Kind gestört würde.OGH 4 Ob 52/15y, 24.03.2015
- Das Besuchsrecht der Großeltern ist an sich vom Bestand oder der faktischen Ausübung eines elterlichen Besuchsrechts unabhängig.OGH 2 Ob 95/12b, 13.06.2012
- Hier: Besuchsrecht wegen des dem Kind aufgrund eines tiefen, in der Familiengeschichte begründeten Zerwürfnisses zwischen Mutter und Großmutter drohenden Loyalitätskonflikts verneint, wobei noch anders als in 3 Ob 547/92 - noch keine Beziehung zwischen dem Kind und der Großmutter bestand, die im Interesse des Kindes aufrecht zu erhalten wäre.OGH 4 Ob 19/08k, 11.03.2008
- Hier: Das Besuchsrecht der Großeltern geht jenem weiter entfernter Verwandter, sofern es nicht dem Wohl der Kinder widerspricht, jedenfalls vor.OGH 7 Ob 633/90, 20.07.1990
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- Das Besuchsrecht darf auch nicht die Beziehungen der Pflegeeltern zu dem Kind stören.OGH 7 Ob 713/87, 26.11.1987
- Die Feindschaft des Elternteiles, bei dem sich das Kind befindet, mit dem das Besuchsrecht anstrebenden Großelternteil ist nicht geeignet, dem Großelternteil das Besuchsrecht zur Gänze abzusprechen.OGH 5 Ob 536/86, 10.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048004 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 1 Ob 129/25i, 11.11.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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