Darf mir der Kontakt zu meinem Kind verboten werden?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, getrennte Eltern, Obsorgeberechtigte
Der persönliche Kontakt zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anerkanntes Menschenrecht und für die gesunde Entwicklung des Kindes wichtig. Nur wenn die Ausübung das Wohl des Kindes gefährdet, steht dieses Recht einem Elternteil nicht zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (117 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Das Recht auf persönlichen Verkehr zwischen Eltern und Kindern ist ein allgemein anzuerkennendes Menschenrecht. Darüber hinaus ist aber ein Mindestmaß persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen höchst erwünscht und wird im Dienst der gesunden Entwicklung des Kindes allgemein gefordert. Den Eltern steht das Recht auf persönlichen Verkehr nur insoweit nicht zu, als die Ausübung des Rechtes das Wohl des Kindes gefährdet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist ein von der Rechtsordnung anerkanntes, grundrechtlich abgesichertes Rechtsverhältnis, das auch das Streben nach persönlichem Kontakt erfasst und auch von Dritten zu respektieren ist. Diese Pflicht trifft auch den obsorgeberechtigten Elternteil, der aufgrund seiner faktischen Position in besonderer Weise die Möglichkeit hat, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern oder zu stören.OGH 9 Ob 28/14d, 27.11.2014
- Eine gewisse Erschwerung bei der Ausübung des Besuchsrechts muss hingenommen werden.OGH 5 Ob 173/11v, 09.11.2011
- Eine Aufenthaltsbestimmung, die die Ausübung des Besuchsrechts unmöglich macht, ist daher im Allgemeinen unzulässig.OGH 5 Ob 173/11v, 09.11.2011
- Regelmäßige Besuchskontakte entsprechen in aller Regel auch dem Wohl des Kindes.OGH 5 Ob 173/11v, 09.11.2011
- § 773 Abs 3 ABGB.OGH 4 Ob 98/11g, 09.08.2011
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- Zwischen Eltern und Kindern besteht ein lebenslang andauerndes Rechtsband mit wechselseitigen Rechten und Pflichten.OGH 4 Ob 98/11g, 09.08.2011
- Verletzt ein Elternteil schuldhaft die sich aus § 145b ABGB ergebenden Pflichten und beeinträchtigt er dadurch die Eltern‑Kind‑Beziehung des anderen, können sich Schadenersatzansprüche ergeben.OGH 4 Ob 8/11x, 12.04.2011
- Das Verhalten des betreuenden Elternteils kann im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts dem Kindeswohl abträglich sein, wenn dieses Verhalten das Recht des Kindes auf persönlichen Verkehr mit dem nicht betreuenden Elternteil gefährdet.OGH 8 Ob 59/09y, 29.09.2009
- Das Besuchsrecht ist ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung und ein allgemein anzuerkennendes, unter dem Schutz des Art 8 EMRK stehendes Menschenrecht.OGH 6 Ob 171/05y, 25.08.2005
- Oberster Grundsatz jeder Besuchsrechtsregelung ist das Wohl und das Interesse des Kindes, sodass persönliche Animositäten der Eltern völlig zurückzutreten haben.OGH 8 Ob 22/04z, 26.08.2004
- An diesen Grundsätzen ist auch nach Neufassung des § 148 ABGB durch das KindRÄG 2001 BGBl I 2000/135 keine Änderung eingetreten.OGH 4 Ob 227/02i, 05.11.2002
- Sogar im unverschuldeten Konfliktfall hat der Besuchsrechtsanspruch eines Elternteils gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten.OGH 4 Ob 227/02i, 05.11.2002
- Die gänzliche Unterbindung des persönlichen Kontaktes zwischen einem Elternteil und seinem Kind hat die Ausnahme zu sein; jede sich ohne Gefährdung des Kindeswohls bietende Möglichkeit einer Kontaktaufnahme muss genutzt werden.OGH 5 Ob 279/01t, 11.12.2001
- Das Wohl des Kindes ist die oberste Maxime des Pflegschaftsverfahrens.OGH 1 Ob 4/01x, 30.01.2001
- Das Besuchsrecht, das Recht des nicht sorgeberechtigten Elternteils auf persönlichen Verkehr mit dem Kind, ist ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung das nicht beide Seiten gleich stark schützt, sondern bei dem das Interesse des Kindeswohls im Konfliktfall überwiegt.OGH 5 Ob 152/00i, 07.11.2000
- Gegenüber mündigen Minderjährigen soll kein Zwang ausgeübt werden soll, wenn sie den persönlichen Verkehr mit dem antragstellenden Elternteil (selbst wenn es unbegründet sein sollte) ablehnen (stRspr: EFSlg 75.001; EFSlg 86.872; ÖA 1997, 168), weil eine anständige, von gegenseitiger Achtung und Zuneigung getragene Begegnung nicht erzwungen werden kann und ein mit Zwangsmitteln gegen den Willen des mündigen Minderjährigen durchgesetzter persönlicher Verkehr jedenfalls dem Kindeswohl widerspreche.OGH 6 Ob 173/00k, 13.07.2000
- Das Besuchsrecht kann immer nur vorübergehend oder bis auf weiters (nie jedoch für immer) untersagt werden. Für das Zutreffen der Voraussetzungen für die zeitweilige Untersagung sind stets die Umstände des Einzelfalles maßgebend.OGH 4 Ob 1540/92, 28.04.1992
- Auch die durch Adoption begründeten familienrechtlichen Beziehungen unterliegen dem Schutz des Art 8 Abs 1 MRK.OGH 7 Ob 618/91, 28.11.1991
- Spannungen zwischen den Eltern hindern das Besuchsrecht nur, wenn sie das Kindeswohl gefährden.OGH 7 Ob 683/85, 12.12.1985
- Der Konflikt muss jedoch in seinen nachteiligen Auswirkungen auf das Kind jenes Maß überschreiten, das als natürliche Folge der Zerreißung des Familienbandes durch die Trennung der Eltern in Kauf genommen werden muss.OGH 8 Ob 546/83, 22.09.1983
- Die auch durch vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel Beiziehung einer Pflegerin oder Fürsorgerin) nicht abwendbar sind. (T6a)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 5 Ob 752/81, 09.03.1982
- Weitere Entscheidungen nur mehr bei § 148 ABGB nF. (T5a)<br/>Bem: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen BeisatznummerOGH 1 Ob 756/81, 14.10.1981
- Im Konfliktfall ist dem Kindesrecht gegenüber dem Vaterrecht der Vorzug zu geben.OGH 5 Ob 98/75, 17.06.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 117.
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 51/25h, 16.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 17/25s, 07.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 4/25d, 25.02.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 38/24i, 24.04.2024
- OGH 3 Ob 19/23z, 19.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 134/21y, 09.12.2021
- OGH 1 Ob 211/20s, 23.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 217/20p, 25.02.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 208/17t, 22.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
- ABGB § 170 · Handlungsfähigkeit des Kindes
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