Wozu dient das Kontaktrecht des anderen Elternteils?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, getrennte Eltern
Das Kontaktrecht soll die auf der Verwandtschaft beruhende Verbindung zwischen Eltern und Kind erhalten und einer Entfremdung vorbeugen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, soll sich außerdem von Erziehung und Gesundheit des Kindes überzeugen können.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (108 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Zweck der Bestimmung des § 142 ABGB ist, einen auf der Blutsverwandtschaft beruhenden Zusammenhang zwischen den Elternteilen und dem Kinde aufrecht zu erhalten, eine gegenseitige Entfremdung zu verhindern und dem nichtberechtigten Elternteil die Möglichkeit zu geben, sich von der Erziehung und dem Gesundheitszustand des Kindes zu überzeugen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch die Ressourcen eines Besuchsbegleiters können für die Häufigkeit der Besuche relevant sein.OGH 6 Ob 200/16d, 22.12.2016
- Auch eine bereits eingetretene Entfremdung ist kein Grund, dem Kind oder dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil die Ausübung des Besuchsrechts zu versagen. Der Zweck des Besuchsrechts liegt dann darin, die eingetretene Entfremdung behutsam und durch eine dem Kindeswohl entsprechende Ausgestaltung wieder abzubauen.OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
- Ein dreimal jährliches Besuchsrecht jeweils eine Stunde lang ist der oberstgerichtlichen, aber auch der zweitinstanzlichen Rechtsprechung fremd.OGH 2 Ob 21/09s, 16.04.2009
- Bei schulpflichtigen Kindern gewährt die Rechtsprechung typischerweise ein Besuchsrecht im Abstand von zwei Wochen über zwei Tage des Wochenendes mit Übernachtung.OGH 2 Ob 21/09s, 16.04.2009
- Für ein längeres Besuchsrecht des Vaters können besondere Gründe sprechen, etwa nur die bei ihm bestehende Möglichkeit einer für die Bildung und die Förderung der Interessen des Kindes nützlichen längeren Reise. Ein anderer Grund für ein längeres Besuchsrecht des nicht obsorgeberechtigten Elternteils könnte in dessen besserer Eignung liegen, die allenfalls erforderliche Schulvorbereitung des Kindes in den Ferien zu fördern.OGH 6 Ob 196/00t, 30.08.2000
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Bei Kindern etwa ab dem 6. Lebensjahr stellt ein Wochenendbesuchsrecht mit Übernachtung und ein Ferienbesuchsrecht die Regel dar.OGH 3 Ob 83/98x, 15.04.1998
- Ein Besuchsrecht des Vaters von Kindern im Alter von sechs und acht Jahren an jedem ersten Wochenende im Monat von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr und an jedem dritten Wochenende von Samstag 8 Uhr bis Sonntag 17 Uhr, weiters von zwei Wochen in den Sommerferien, drei Tagen in den Weihnachtsferien und jeweils zwei Tagen in den Semesterferien und Osterferien von 8 Uhr des jeweils ersten Tages bis 17 Uhr des jeweils letzten Tages ist ausreichend.OGH 9 Ob 2024/96d, 24.04.1996
- Das Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind besteht auch dann, wenn der Besuchsrechtswerber die Absicht hat, einen persönlichen Kontakt zwischen ihm und dem Kind herzustellen.OGH 5 Ob 515/93, 15.06.1993
- Das Besuchsrecht soll die Verbundenheit zwischen dem Kind und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil herstellen oder bewahren. Eigeninteressen eines Elternteils, aber auch nacheheliche Konflikte der Eltern haben dabei zurückzutreten.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
- Kein Besuchsrecht der ehemaligen Pflegeeltern.OGH 2 Ob 578/85, 18.06.1985
- Der persönliche Verkehr zwischen dem Kind und dem Elternteil, dem Pflege und Erziehung des Kindes nicht zustehen, soll die Möglichkeit dazu bieten, durch unmittelbaren Kontakt und gemeinsames Erleben die Eltern - Kind - Beziehung beiderseits vor allem empfindungsmäßig zu gestalten.OGH 6 Ob 830/83, 12.01.1984
- Bei schulpflichtigem Kind in der Regel mindestens zweimaliger monatlicher Kontakt mit dem Kindesvater erforderlich.OGH 4 Ob 514/78, 07.03.1978
- Außereheliches KindOGH 6 Ob 692/77, 11.08.1977
- Bei fünfjährigem Kind etwa zweimal monatlicher Kontakt angebracht.OGH 5 Ob 613/76, 29.06.1976
- Um den Zweck des Besuchsrechtes zu erreichen ist eine gewisse Intensität des Verkehrs erforderlich.OGH 6 Ob 108/69, 14.05.1969
- Oberster Grundsatz jeder Besuchsregelung ist aber das Interesse des Kindes.OGH 8 Ob 36/69, 25.02.1969
- Hier: Vierzehntägiger gemeinsamer Sommerurlaub eines sechsjährigen mit dem Kindesvater.OGH 6 Ob 279/68, 23.10.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 108.
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 86/16t, 24.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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