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Braucht mein Kind eine Gerichtsgenehmigung, wenn es geklagt wird?

günstig für Minderjähriger betrifft Minderjährige, Eltern, gesetzliche Vertreter, Beklagte
Nein. Wird ein Minderjähriger geklagt, braucht seine Vertretung in diesem Verfahren keine eigene Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Auch die Erhebung von Rechtsmitteln und die Zurücknahme eines Verfahrenshilfeantrags sind davon befreit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.06.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Vertretung eines Minderjährigen in einem gegen ihn eingeleiteten Passivprozess bedarf keiner besonderen pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048154 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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