Vertritt der gewerberechtliche Geschäftsführer die Firma vor Gericht?
betrifft Geschäftsführer, Unternehmer, Arbeitnehmer, Gesellschaften
Nein. Er muss nicht zugleich Vertreter der Gesellschaft sein. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften zu achten; dafür ist er der Behörde verantwortlich. Als gesetzlicher Vertreter im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt er deshalb nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Der von der GewO als Geschäftsführer bezeichnete gewerberechtliche Stellvertreter muß keinesfalls auch organschaftlicher Vertreter der juristischen Person (hier GmbH) sein, die selbst Träger des Gewerberechts ist. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften zu achten, und hiefür ist er der Gewerbebehörde gegenüber verantwortlich. In dieser rechtlichen Stellung ist er nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne der Anordnung des § 2 Abs 2 ArbGG anzusehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der vom Gewerbeinhaber bestellte gewerberechtliche Geschäftsführer ist gemäß §39 Abs1 GewO dem Gewerbeinhaber gegenüber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und der Behörde gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Seine Aufgabe ist es demnach (nur), auf die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften zu achten.OGH 4 Ob 137/06k, 21.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 57/17s, 28.09.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AktG §70; ArbGerG §2 Abs2 II2; GenG §15 Abs1; GewO 1973 §9 Abs1; GewO 1973 §39 Abs1; GmbHG §15 Abs1
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Scheinbestellung des gewerblichen Geschäftsführers
Schadenersatz · Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
Schadenersatz · Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
Vertragsrecht · Offenlegung der Vertretung
Vertragsrecht · Unterschrift ohne Hinweis auf die Gesellschaft