Zum Inhalt springen

Muss mir jemand sagen, dass er für eine Firma handelt?

günstig für Geschäftspartner betrifft Vertragspartner, Geschäftsführer, Unternehmer, Konsument
Wer für einen anderen auftritt, muss das offenlegen. So sollen Sie nicht darüber im Unklaren bleiben, wem gegenüber Sie berechtigt und verpflichtet sind. Das gilt besonders für alle, die als Organ oder als bevollmächtigter Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Dritten Geschäfte machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Das Stellvertretungsrecht wird vom Offenlegungsgrundsatz beherrscht. Die Beachtung dieses Grundsatzes ist geboten, um den Geschäftspartner vor unliebsamen Überraschungen über die Person desjenigen zu schützen, dem gegenüber er berechtigt und verpflichtet ist. Dieses Gebot gilt insbesondere für alle Personen, die als organschaftliche oder gewillkürte Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Dritten handelnd auftreten (§ 17 HGB in Verbindung mit § 5 GmbHG).

Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Offenlegung und Haftung des Vertreters
Vertragsrecht · Zweifel über Handeln in fremdem Namen
Vertragsrecht · Offenlegung des Vertretungsverhältnisses
Vertragsrecht · Handeln im Namen eines anderen
Vertragsrecht · Handeln im fremden Namen