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Gilt der Vertrag, wenn der Geschäftsführer ohne Firmenzusatz unterschrieben hat?

günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Unternehmer, Vertragspartner
Ja. Wie jemand für eine Gesellschaft zeichnet, ist bloße Ordnungsvorschrift und macht die Vertretung nicht ungültig. Konnte Ihr Vertragspartner nicht daran zweifeln, dass er für die Gesellschaft handeln wollte, ist die Gesellschaft verpflichtet und nicht die Person selbst.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Das Zeichnungsrecht bei Handelsgesellschaften stellt bloßes Ordnungsrecht dar, das auf die Rechtsgültigkeit der Vertretungshandlung keinen Einfluss hat; konnte der klagende Vertragspartner keinen Zweifel haben, dass der Beklagte mit dem Willen handelt, die Gesellschaft (hier: GmbH & Co KG) zu vertreten, bleibt die formale Bezeichnung des Beklagten als Vertragspartner ohne rechtliche Relevanz.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

GmbHG §18; HGB §125

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