Gilt der Vertrag, wenn der Geschäftsführer ohne Firmenzusatz unterschrieben hat?
günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Unternehmer, Vertragspartner
Ja. Wie jemand für eine Gesellschaft zeichnet, ist bloße Ordnungsvorschrift und macht die Vertretung nicht ungültig. Konnte Ihr Vertragspartner nicht daran zweifeln, dass er für die Gesellschaft handeln wollte, ist die Gesellschaft verpflichtet und nicht die Person selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Das Zeichnungsrecht bei Handelsgesellschaften stellt bloßes Ordnungsrecht dar, das auf die Rechtsgültigkeit der Vertretungshandlung keinen Einfluss hat; konnte der klagende Vertragspartner keinen Zweifel haben, dass der Beklagte mit dem Willen handelt, die Gesellschaft (hier: GmbH & Co KG) zu vertreten, bleibt die formale Bezeichnung des Beklagten als Vertragspartner ohne rechtliche Relevanz.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: GmbH; Abschluss eines Lehrvertrags.OGH 8 ObA 192/97m, 13.11.1997
- Wenn der Geschäftsführer einer GmbH in der dem Erwerber bekannten oder doch erkennbaren Absicht, eine Gesellschaft zu vertreten, mit seinem bürgerlichen Vornamen und Zunamen ohne Hinweis auf seine vertretungsrechtliche Stellung zeichnet, so ist nur die vertretene Gesellschaft verpflichtet (so schon SZ 55/35).OGH 7 Ob 33/89, 19.10.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 147/18f, 17.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
GmbHG §18; HGB §125
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