Zum Inhalt springen

Muss ich Gründe angeben, wenn ich Grundstücksgrenzen ändern will?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Bauwerber, Vermesser
Nein, solange die Grenzänderung innerhalb desselben Grundbuchskörpers bleibt. Sie müssen weder eine rechtliche Notwendigkeit nachweisen noch ein wirtschaftliches Interesse glaubhaft machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Zur Änderung von Grundstücksgrenzen innerhalb desselben Grundbuchskörpers bedarf es weder des Nachweises einer rechtlichen Notwendigkeit noch der Bescheinigung eines wirtschaftlichen Interesses des Eigentümers.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AllgGAG §5; LiegTeilG §3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Teilung eines Grundbuchskörpers
Eigentum und Grundbuch · Versetzen von Grenzsteinen
Eigentum und Grundbuch · Teilung eines Grundbuchskörpers
Eigentum und Grundbuch · Antrag bei Grundstücksveränderungen
Eigentum und Grundbuch · Eintragung ohne Angabe eines Grundes