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Darf ich mein Grundstück im Grundbuch ohne Grund aufteilen?

betrifft Grundeigentümer, Käufer, Gläubiger, Miteigentümer
Nein. Eine Liegenschaft darf nur dann geteilt und ein Teil in eine neue Einlage übertragen werden, wenn dafür eine wirtschaftliche Notwendigkeit oder zumindest ein wirtschaftliches Interesse besteht. Die bloße Absicht, einen Teil später leichter verkaufen zu können, genügt noch nicht, solange nicht die Eintragung beantragt wird, die die Teilung voraussetzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Teilung eines Grundbuchkörpers (und Neuerrichtung einer zweiten Einlagezahl desselben Eigentümers) ist ohne wirtschaftliche Notwendigkeit unstatthaft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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