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Darf ich mein Grundstück im Grundbuch beliebig aufteilen?

betrifft Grundstückseigentümer, Käufer, Gläubiger
Nein. Eine Teilung ohne Grund wird nicht bewilligt, weil sonst die Rechte der eingetragenen Gläubiger leiden. Zulässig ist sie, wenn sich Eigentum oder Belastungen ändern und die Abtrennung deshalb nötig ist oder wenn ein wirtschaftliches Interesse dafür spricht; die bloße Absicht, einen Teil leichter zu verkaufen, genügt nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Eine unbegründete Teilung eines Grundbuchskörpers in mehrere kleinere kann nicht gestattet werden. Sie ist aber zulässig, wenn Änderungen in den Eigentumsverhältnissen oder in der Belastung eintreten, die eine Abtrennung notwendig machen, oder wenn zumindest durch das wirtschaftliche Interesse des Eigentümers die Abschreibung gerechtfertigt ist; es soll verhindert werden, dass durch eine missbräuchliche, durch nichts gerechtfertigte Zerlegung von Grundbuchskörpern ua die Grundbuchsmanipulation erschwert und die Geltendmachung der bücherlichen Rechte (zB durch die Entstehung von Simultanhaftungen) ungünstig beeinflusst wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

LiegTeilG §3

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