Was ist die Aufgabe eines Gutachters im Behördenverfahren?
betrifft Verfahrensbeteiligte, Sachverständige, Behörden
Er erhebt zuerst die Tatsachen und zieht daraus mit seinem Fachwissen die Schlüsse. Sein Gutachten ist nur ein Beweismittel und nicht Teil der Entscheidung selbst. Die Behörde muss es frei würdigen und darf ihm auch nicht folgen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Der nichtamtliche Sachverständige ist nicht Teil der hoheitlichen Entscheidungsfindung, sondern lediglich ein Beweismittel; seine Aufgabe ist es, an der Feststellung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes in der Form mitzuwirken, daß er zunächst Tatsachen erhebt (Befund) und sodann auf Grund seiner besonderen Fachkenntnisse aus diesen Tatsachen die entsprechenden Schlüsse zieht (Gutachten); dieses unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049751 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 79/16y, 24.05.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AVG §52
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