Darf das Gericht dem Sachverständigen die Methode vorschreiben?
betrifft Kläger, Beklagte, Sachverständige, Liegenschaftseigentümer
Die Wahl der Methode gehört zum Kern der Tätigkeit eines Sachverständigen. Er wählt aufgrund seiner Fachkenntnis jene Methode, die sich zur Klärung der strittigen Fragen am besten eignet. Das Gericht schreibt ihm die Methode daher im Allgemeinen nicht vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Bei der Beweisaufnahme durch Sachverständige ist es deren Aufgabe, aufgrund ihrer einschlägigen Fachkenntnisse jene Methode auszuwählen, die sich zur Klärung der nach dem Gerichtsauftrag jeweils maßgebenden strittigen Tatfrage(n) am besten eignet; andernfalls verhinderte das Gericht, dem es an der notwendigen Fachkunde zur Lösung der durch Sachverständige zu beurteilenden Tatfragen mangelt, die Fruchtbarmachung spezifischen Expertenwissens. Das Gericht hat daher Sachverständigen die im Zuge der Auftragserledigung anzuwendende(n) Methode(n) im Allgemeinen nicht vorzuschreiben, gehört doch die Methodenwahl zum Kern der Sachverständigentätigkeit. Hier: Zum Bewertungsverfahren nach § 3 Abs 1 LBG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ermittlung eines merkantilen Minderwertes durch die Nutzbarmachung der eigenen Erfahrung des Sachverständigen und die Befragung von Marktteilnehmern.OGH 8 Ob 105/25m, 27.11.2025
- Hier: Berechnungsmethode des Verdienstentgangs eines selbständig Erwerbstätigen.OGH 10 Ob 44/22a, 13.12.2022
- Hier: Übernahmspreis gemäß § 11 AnerbenG.OGH 2 Ob 151/16v, 28.09.2017
- Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverständigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so kann das Gericht dem Sachverständigen die im Zuge der Auftragserteilung anzuwendende Methode nicht vorschreiben.OGH 8 Ob 113/15y, 25.11.2015
- Hier: Anzuwendende Methode zur Feststellung einer missbräuchlichen Preisunterbietung („predatory pricing“).OGH 16 Ok 9/15g, 08.10.2015
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Die Methodenwahl der Beweisaufnahme, wozu auch die Auswahl des geeignetsten Orts der Befundaufnahme gehört, zählt grundsätzlich zum Kern der Sachverständigentätigkeit.OGH 9 Ob 11/15f, 20.03.2015
- Hier: Unternehmensbewertung.OGH 6 Ob 25/12p, 27.02.2013
- Hier: Prüfung verbotener Einlagenrückgewähr durch Abschluss unangemessener Rechtsgeschäfte. Die vom Sachverständigen angewandte betriebswirtschaftliche Methode der Heranziehung eines Preisvergleichs kann nicht als inadäquat angesehen werden.OGH 6 Ob 153/12m, 16.11.2012
- Hier: Ermittlung der Angemessenheit des Hauptmietzinses im Sinne des § 12a Abs 2 MRG in Verbindung mit § 16 Abs 1 MRG.OGH 5 Ob 137/08w, 14.07.2008
- Es ist Aufgabe des Sachverständigen, aufgrund der einschlägigen Fachkenntnisse jene Methode auszuwählen, die sich zur Klärung der nach dem Gerichtsauftrag jeweils maßgebenden strittigen Tatfragen am besten eignet.OGH 5 Ob 137/08w, 14.07.2008
- An diesen Grundsätzen ist festzuhalten.OGH 1 Ob 123/05b, 24.06.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 28.
- OGH 9 Ob 53/25x, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 174/24k, 23.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 155/24y, 13.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 46/24m, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 171/18k, 06.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/18p, 06.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 66/17x, 25.07.2017, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 59/15g, 24.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 35
- ZPO § 357 · Beweisaufnahme
- ZPO § 359
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