Haftet der Staat für einen einmalig bestellten Sachverständigen?
betrifft Verfahrensbeteiligte, Sachverständige, Geschädigte
Nein. Nur ein Amtssachverständiger ist in das behördliche Handeln eingebunden und damit Teil davon. Ein nur für ein bestimmtes Verfahren bestellter Sachverständiger liefert lediglich ein Beweismittel, das die Behörde selbst zu prüfen hat.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Nur der Amtssachverständige ist in den Bereich der Hoheitsverhaltung einbezogen und wird als integraler Bestandteil des behördlichen Verfahrens tätig; der nur für ein bestimmtes Verfahren einmalig bestellte (nichtamtliche) Sachverständige hingegen wird in den hoheitlichen Meinungsbildungsprozeß nicht eingebunden, er liefert lediglich ein vom zur Entscheidung berufenen Organ zu prüfendes Beweismittel.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049746 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 14 Os 86/15a, 26.01.2016
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 302 · Mißbrauch der Amtsgewalt
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Gutachten eines Amtssachverständigen
Schadenersatz · Gutachten des Amtssachverständigen
Schadenersatz · Amtssachverständiger und Amtshaftung
Schadenersatz · Haftung des behördlich bestellten Sachverständigen
Schadenersatz · Sachverständiger und Amtshaftung