Haftet mir der Gutachter, obwohl ihn die Behörde bestellte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1934)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Gericht ist im Haftungsprozess gegen den Sachverständigen – solange keine Streitverkündung erfolgt – nicht an die Verfahrensergebnisse des Vorprozesses gebunden.OGH 8 Ob 35/23i, 24.05.2023
- Hier: Unrichtiges Gutachten, wonach mangels früherer, engmaschiger postoperative Kontrollen ein Unterschreiten des medizinischen Standards feststehe.OGH 7 Ob 151/22i, 23.11.2022
- Hier: Zur Haftung eines im staatsanwaltschaftlichem Ermittlungsverfahren bestellten Sachverständigen für infolge Unrichtigkeit ermittelter Schmerzperioden entstandene Prozesskosten.OGH 10 Ob 4/18p, 23.05.2018
- Allerdings kann in Strafsachen der Verurteilte, solange das Verfahren noch anhängig oder ein verurteilendes Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.OGH 8 Ob 36/14y, 30.10.2014
- Dies hat auch für den im Strafverfahren bestellten Sachverständigen zugunsten des Angeklagten beziehungsweise Beschuldigten zu gelten.OGH 8 Ob 36/14y, 30.10.2014
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Der im Zwangsversteigerungsverfahren bestellte Sachverständige haftet bei Vornahme einer Schätzung nicht nur dem Ersteher, sondern "allen Beteiligten" (und damit auch demVerpflichteten: Angst in Angst, Kommentar zur EO, Rz14 zu §141) für sein Schätzungsgutachten (nunmehr ausdrücklich §141 Abs5 EO idF der EO-Novelle2000 BGBlI2000/59, welche Bestimmung nach den Übergangsbestimmungen auf nach dem 30.9.2000 eingeleitete Exekutionsverfahren anwendbar ist (ArtIII Abs 1 leg cit)).OGH 7 Ob 247/02b, 13.11.2002
- Haftung des in einem Strafverfahren gerichtlich bestellten Sachverständigen gegenüber einem Zeugen des Strafverfahrens.OGH 5 Ob 18/00h, 05.09.2000
- Die Vermögensinteressen des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren werden vom Schutzzweck der Normen, die der zur Bewertung des Exekutionsobjekts gerichtlich bestellte Sachverständige zu beachten hat, erfasst. Der Sachverständige haftet für sein unrichtiges Bewertungsgutachten bereits bei Fahrlässigkeit.OGH 1 Ob 79/00z, 13.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026316 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 19.
- OGH 3 Ob 178/25k, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 165/25y, 17.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 29/23x, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 28/22m, 21.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1299
- Exekutionsordnung (EO) § 141 · Vornahme der Schätzung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.
Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.