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Wer haftet für ein falsches Gutachten bei der Fahrzeugprüfung?

günstig für Fahrzeughalter betrifft Fahrzeughalter, Werkstätten, Prüfvereine, Unfallopfer
Der Staat. Die wiederkehrende Begutachtung durch dazu ermächtigte Vereine oder Gewerbetreibende erfolgt in Vollziehung der Gesetze. Die dafür handelnden Personen gelten als Organe, für die der Rechtsträger einzustehen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 14.12.2017 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die gemäß § 57 a KFG erfolgende wiederkehrende Begutachtung durch Vereine der Gewerbetreibende, die dazu vom Landeshauptmann ermächtigt wurden, geschieht in Vollziehung der Gesetze. Die für den Verein oder Gewerbetreibenden handelnden Personen sind Organe gemäß § 1 Abs 2 AHG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049956 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 F; KFG 1967 §57a

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