Worauf muss die Prüfstelle bei der wiederkehrenden Fahrzeugprüfung achten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Schutzzweck des § 57a KFG ist es, durch (wiederkehrende) Begutachtung nicht den Anforderungen an Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit entsprechende Kraftfahrzeuge vom öffentlichen Verkehr auszuschließen.OGH 12 Os 170/08d, 24.09.2009
- Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG dient dem staatlichen Recht auf Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen.OGH 1 Ob 255/06s, 23.01.2007
- Durch die (wiederkehrende) Begutachtung nach § 57a KFG sollen ganz allgemein Schäden verhindert werden, die sich aus einer allenfalls fehlenden Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugs ergeben.OGH 1 Ob 8/03p, 28.01.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 193/23y, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 199/22d, 15.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie mehr Geld als den bloßen Wertunterschied Ihres Autos vor und nach dem Unfall, müssen Sie die Voraussetzungen dafür behaupten und beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie nur den Wertunterschied ersetzt.
Auch wenn ein Gericht bereits festgestellt hat, dass jemand Ihnen für Folgen haftet, ist damit nicht jeder spätere Schaden automatisch gedeckt. Im nächsten Verfahren wird neu geprüft, ob der Schaden wirklich auf dieses Ereignis zurückgeht. Geprüft wird auch, ob es überhaupt ein Schaden ist, für den gehaftet wird.