Haftet mein Vertragspartner für Fehler bei der Pickerlüberprüfung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 14.12.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 205/17m, 14.12.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat sich der Verkäufer im Vertrag auch verpflichtet, ein Bauwerk herzustellen, sind die damit beauftragten Firmen seine Gehilfen. Für deren Verschulden muss er einstehen. Beim gewöhnlichen Kauf einer Sache, die der Verkäufer selbst von einem Dritten erworben hat, gilt das nicht.
Hat der Hersteller arglistig einen Irrtum über eine unzulässige Abschalteinrichtung herbeigeführt, bleibt er dafür verantwortlich. Daran ändert es nichts, dass der Versuch, den Schaden zu beseitigen, ohne sein Verschulden fehlgeschlagen ist.