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Rechtssatz RS0049977

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Auch wenn Pflegegebühren hoheitsrechtlich eingebracht werden, erfolgt dennoch die gesamte Tätigkeit öffentlicher Krankenanstalten, insbesondere was die Beziehungen zu den Pfleglingen bei Aufnahme, Behandlung und Pflege betrifft, im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung; nur die zwangsweise Anhaltung in einer Krankenanstalt für Geisteskranke erfolgt in Vollziehung der Gesetze.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 Bb; KAG §39

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