Zum Inhalt springen

Rechtssatz RS0022961

Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1929)

Für die Schäden, welche den Patienten an Universitätskliniken durch Verschulden ihrer Organe (Erfüllungsgehilfen) zugefügt wurden, haftet jedenfalls der Bund.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schäden im Strafvollzug
Schadenersatz · Wer für Behördenfehler haftet
Schadenersatz · Amtshaftung für Soldaten im Dienst
Schadenersatz · Wer haftet für Fehler von Behörden
Schadenersatz · Wer haftet für Landesverwaltungsgerichte