Haftet der Staat für eine Einweisung durch die Polizei?
günstig für Rechtsträger betrifft Festgenommene, Polizei, Patienten
Nimmt die Polizei jemanden fest, der Äther schnupft, und bringt sie ihn in eine psychiatrische Klinik, liegt darin kein Fall der Amtshaftung. Ein Anspruch gegen den Staat entsteht daraus nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1955)
Kein Amtshaftungsfall, wenn Polizei einen Ätherschnupfer festnimmt und an die psychiatrische Klinik überstellt. (§ 8 Abs 7 der VO über das Irrenwesen vom 14.05.1874, RGBl 1874/71).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 167/24a, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AHG §1 Cd5
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