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Haftet der Staat auch, wenn ein Beamter pflichtwidrig handelt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Ein Amtsträger handelt auch dann in Vollziehung der Gesetze, wenn er das Gegenteil seiner Dienstpflicht tut. Fügt er unter dem Anschein amtlichen Handelns Schaden zu, etwa in Uniform, muss der Staat diesen äußeren Anschein gegen sich gelten lassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Das Organ eines Rechtsträgers ist auch dann in Vollziehung der Gesetze tätig, wenn es das Gegenteil dessen tut, was seine dienstliche Pflicht ist, und unter dem Anschein hoheitlichen Handelns Schaden zufügt. Der Staat muss den äußeren Anschein gelten lassen, so wie er selbst Vertrauen in die äußeren Zeichen seiner Macht (hier: Uniform) fordert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 Cb; AHG §1 Cd5; AHG §1 F

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

günstig für Schädiger Rechtmäßiges Alternativverhalten und Beweislast

Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.

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