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Wer haftet für Schäden während einer Haft?

günstig für Häftling betrifft Häftlinge, Angehörige, Justizwache
Der Rechtsträger, also der Bund. Der gesamte Strafvollzug einschließlich der Untersuchungshaft gehört zur Hoheitsverwaltung, ebenso die Zuweisung von Arbeit an Gefangene und die Fürsorge dabei. Ansprüche sind daher nach den Regeln der Amtshaftung zu beurteilen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Der gesamte Bereich des Strafvollzuges fällt in den Bereich der Hoheitsverwaltung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050066 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 Cd1c; StVG allg

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