Haftet der Staat, wenn ich in Haft verletzt werde?
günstig für Häftling betrifft Strafgefangene, Häftlinge, Angehörige, Geschädigte
Ja, denn mit dem Freiheitsentzug übernimmt der Bund Pflichten, die sonst jeder für sich selbst trägt. Schutzvorkehrungen in Betrieben, in denen Strafgefangene arbeiten, müssen jedenfalls jenem Standard entsprechen, der auch von privaten Unternehmen verlangt wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Der Entzug der Freiheit bewirkt, dass den Bund zahlreiche Verpflichtungen treffen, die sonst dem privaten Verantwortungsbereich des einzelnen zuzuordnen sind, als Folge der Zuweisung eines Zwangsaufenthalts aber hoheitliche Verpflichtung werden. Aus der aus zahlreichen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (§§ 40 Abs 1, 42, 49 Abs 1, 66 ff, 102 Abs 3 und 4, 103 Abs 1) abzuleitenden Fürsorgepflicht des Bundes in Ansehung der Strafgefangenen ist zu folgern, dass Schutzvorkehrungen in Betrieben, in denen Strafgefangene tätig sind, jedenfalls jenem Standard zu entsprechen haben, wie er sonst von privaten Unternehmern zu gewährleisten ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterlassung der Verlegung des Opfers in einen anderen Haftraum, obwohl die Justizwacheorgane von bereits erfolgten körperliche Auseinandersetzungen wussten.OGH 1 Ob 15/23x, 25.04.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 15/23x, 25.04.2023, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §1 Cd1c; StVG §49
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