Wen klage ich, wenn mir ein Landesverwaltungsgericht Schaden zufügt?
betrifft Geschädigte, Kläger, Bund, Länder
Den Bund. Handeln Organe der Landesverwaltungsgerichte in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung, wird dieses Handeln für die Amtshaftung dem Bund zugerechnet. Ihr Anspruch richtet sich daher gegen den Bund und nicht gegen das Land.
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 14.07.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Das Handeln von Organen der Landesverwaltungsgerichte in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung ist amtshaftungsrechtlich dem Bund zuzurechnen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134049 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 115/22a, 14.07.2022, Fall aus Tirol
Genannte Normen
§1 AHG
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