Muss das Gericht auf meinen Wunsch den Verwaltungsgerichtshof anrufen?
betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Das Gericht muss den Verwaltungsgerichtshof nur dann befassen, wenn es selbst den Bescheid für rechtswidrig hält. Dass Sie als Kläger diese Ansicht vertreten, genügt dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die Amtshaftungsgerichte sind nur dann zur Anrufung des VwGH verpflichtet, wenn auch sie und nicht nur der Kläger einen Bescheid, aus dem Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden, für rechtswidrig halten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Erteilung einer Benutzungsbewilligung nach § 128 Wr BauO idF der Novelle LGBl 18/1976. Die Baubehörde hätte vor Erteilung des Benutzungsbewilligungsbescheids auch die Feuersicherheit zu überprüfen und die für die Beurteilung des Vorliegens einer Brandgefahr notwendigen Sachverhaltsgrundlagen zu schaffen gehabt; Anrufung des VwGH gemäß § 11 Abs 1 AHG.OGH 1 Ob 200/07d, 16.12.2008
- Hier: Gesetzwidrigkeit einer Verordnung - Anrufung des VfGH.OGH 1 Ob 31/94, 25.04.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 55/26h, 24.06.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AHG §11 Abs1
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