Muss das Gericht den Verwaltungsgerichtshof immer erst fragen?
betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Das Gericht muss die Rechtswidrigkeit nur dann beim Verwaltungsgerichtshof feststellen lassen, wenn dazu noch keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt. Gibt es bereits eine solche Entscheidung, entfällt dieser Zwischenschritt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Das Gericht hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch den Verwaltungsgerichtshof nur dann zu beantragen, wenn noch kein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 55/26h, 24.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 68/25v, 31.07.2025, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §11 Abs1; B-VG Art131 Abs2
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