Zum Inhalt springen

Muss das Gericht den Verwaltungsgerichtshof immer erst fragen?

betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Das Gericht muss die Rechtswidrigkeit nur dann beim Verwaltungsgerichtshof feststellen lassen, wenn dazu noch keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt. Gibt es bereits eine solche Entscheidung, entfällt dieser Zwischenschritt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Das Gericht hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch den Verwaltungsgerichtshof nur dann zu beantragen, wenn noch kein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

AHG §11 Abs1; B-VG Art131 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Pflicht zur Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs
Schadenersatz · Bindung des Amtshaftungsgerichts
Verfahrensrecht · Prüfung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids
Verfahrensrecht · Zuständigkeit für die Anrufung
Verfahrensrecht · Reihenfolge der Prüfung im Amtshaftungsverfahren