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Was prüft das Gericht zuerst in meinem Amtshaftungsverfahren?

betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Bevor das Gericht den Verwaltungsgerichtshof befasst, muss es zuerst die Grundfragen klären: ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, ob dieser Schaden auf das beanstandete Verhalten zurückgeht und ob den Behördenmitarbeitern ein Verschulden vorzuwerfen sein kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Vor einem Vorgehen nach § 11 Abs 1 AHG, hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob ein Schaden eingetreten, der gebotene Kausalzusammenhang gegeben ist bzw dem Organ ein Verschulden zur Last fallen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

AHG §11 Abs1

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