Was prüft das Gericht zuerst in meinem Amtshaftungsverfahren?
betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Bevor das Gericht den Verwaltungsgerichtshof befasst, muss es zuerst die Grundfragen klären: ob überhaupt ein Schaden entstanden ist, ob dieser Schaden auf das beanstandete Verhalten zurückgeht und ob den Behördenmitarbeitern ein Verschulden vorzuwerfen sein kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Vor einem Vorgehen nach § 11 Abs 1 AHG, hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob ein Schaden eingetreten, der gebotene Kausalzusammenhang gegeben ist bzw dem Organ ein Verschulden zur Last fallen kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine abschließende Beurteilung der Verschuldensfrage ist aber wohl erst möglich, wenn die maßgebliche Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs bekannt ist.OGH 1 Ob 2191/96d, 25.06.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 1 Ob 55/26h, 24.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 68/25v, 31.07.2025, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §11 Abs1
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