Darf das Gericht eine Verordnung selbst für gesetzwidrig erklären?
betrifft Geschädigte, Gemeinden, Behörden, Grundeigentümer
Nein. Hat das Gericht Bedenken gegen die Verordnung, auf die Sie Ihren Anspruch stützen, muss es beim Verfassungsgerichtshof deren Aufhebung beantragen. Als angewendet gilt eine Verordnung auch dann, wenn ihre Gesetzmäßigkeit nur eine Vorfrage ist. Zuvor prüft das Gericht, ob es auf die Verordnung überhaupt ankommt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Leitet der Kläger einen Amtshaftungsanspruch aus der von ihm behaupteten Gesetzwidrigkeit einer Verordnung ab, hat das Amtshaftungsgericht, wenn es gegen die Anwendung der Verordnung aus dem Grund der Gesetzwidrigkeit Bedenken hat, den Antrag zu stellen, die Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben beziehungsweise auszusprechen, dass die Verordnung gesetzwidrig war. Eine Verordnung wird nicht nur "angewendet", wenn sie Erzeugungsbedingung für den zu setzenden Akt ist, sondern auch, wenn die Beurteilung ihrer Gesetzmäßigkeit - wie im Amtshaftungsverfahren - nur die Vorfrage für die Entscheidung einer Rechtssache bildet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zuvor hat das Amtshaftungsgericht allerdings zu prüfen, ob die Verordnung für seine Entscheidung präjudiziell ist.OGH 1 Ob 120/09t, 09.03.2010
- Hat der VfGH eine Verordnung bereits aufgehoben, aber aus einem anderen Rechtsgrund als dem, auf den der Amtshaftungsanspruch gestützt wird, hat das Amtshaftungsgericht die Rechtsfrage selbst zu beurteilen, da der VfGH eine neuerliche Prüfung der Verordnung unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt wegen entschiedener Sache ablehnt.OGH 1 Ob 70/07m, 14.08.2007
- Wenn Amtshaftungsansprüche auf die Gesetzwidrigkeit einer Verordnung gestützt werden, darf das Amtshaftungsgericht die Frage der Gesetzmäßigkeit nicht selbstständig negativ beurteilen, sondern muss einen Antrag nach Art 89 Abs 2 beziehungsweise Abs 3 B-VG an den VfGH stellen.OGH 1 Ob 70/07m, 14.08.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 199/16w, 23.11.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §11 Abs3; B - VG Art89
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