Zum Inhalt springen

Darf das Gericht eine Verordnung selbst für gesetzwidrig erklären?

betrifft Geschädigte, Gemeinden, Behörden, Grundeigentümer
Nein. Hat das Gericht Bedenken gegen die Verordnung, auf die Sie Ihren Anspruch stützen, muss es beim Verfassungsgerichtshof deren Aufhebung beantragen. Als angewendet gilt eine Verordnung auch dann, wenn ihre Gesetzmäßigkeit nur eine Vorfrage ist. Zuvor prüft das Gericht, ob es auf die Verordnung überhaupt ankommt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Leitet der Kläger einen Amtshaftungsanspruch aus der von ihm behaupteten Gesetzwidrigkeit einer Verordnung ab, hat das Amtshaftungsgericht, wenn es gegen die Anwendung der Verordnung aus dem Grund der Gesetzwidrigkeit Bedenken hat, den Antrag zu stellen, die Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben beziehungsweise auszusprechen, dass die Verordnung gesetzwidrig war. Eine Verordnung wird nicht nur "angewendet", wenn sie Erzeugungsbedingung für den zu setzenden Akt ist, sondern auch, wenn die Beurteilung ihrer Gesetzmäßigkeit - wie im Amtshaftungsverfahren - nur die Vorfrage für die Entscheidung einer Rechtssache bildet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AHG §11 Abs3; B - VG Art89

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Prüfung einer Verordnung durch das Gericht
Verfahrensrecht · Prüfung der Rechtswidrigkeit eines Bescheids
Verfahrensrecht · Pflicht zur Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs
Schadenersatz · Bindung des Amtshaftungsgerichts
Schadenersatz · Haftung für rechtswidrige Verordnungen