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Gehört mein Streit mit dem früheren Chef vors Arbeitsgericht?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Für die Zuständigkeit kommt es nicht darauf an, auf welche rechtliche Grundlage Sie Ihre Forderung stützen, sondern darauf, wie sie entstanden ist. Auch ein Herausgabeanspruch, den Sie auf Ihr Eigentum stützen, gehört daher dorthin, wenn er seine Wurzeln im früheren Arbeitsverhältnis hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Nicht der Rechtsgrund der geltend gemachten Forderung, sondern die Natur ihrer Entstehung ist maßgebend (hier: Auf das Eigentumsrecht gestützter Herausgabeanspruch, der seine Wurzeln in dem früheren Arbeitsverhältnis hat).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

ArbGerG §1 IA; ArbGerG §1 IEa

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