Zum Inhalt springen

Wo klage ich einen Arbeitskollegen wegen eines Darlehens?

betrifft Arbeitnehmer, Kollegen, Arbeitgeber
Ob ein Streit zwischen Arbeitnehmern vor das Arbeits- und Sozialgericht gehört, hängt davon ab, ob sie bei ihrer gemeinsamen Arbeit in dieselbe Arbeitsordnung eingegliedert waren. Der Begriff der gemeinsamen Arbeit darf nicht eng ausgelegt werden. Es genügt ein Zusammenhang durch denselben Betrieb und dieselbe Arbeitsordnung, ohne den es zu der strittigen Handlung nicht gekommen wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit nach dieser Gesetzesstelle ist die Eingliederung der Arbeitnehmer bei ihrer gemeinsamen Arbeit in dieselbe Arbeitsordnung. Der Begriff der gemeinsamen Arbeit darf nicht eng ausgelegt werden. Es genügt, daß ein durch denselben Betrieb und dieselbe Arbeitsordnung herbeigeführter Zusammenhang besteht, ohne dessen Vorliegen die den Gegenstand des Rechtsstreits bildende Handlung nicht erfolgt wäre. Hier: Eine Arbeitnehmerin gewährte dem Geschäftsführer und einer Gesellschafterin der Dienstgeberin, die ebenfalls dort beschäftigt waren, ein Darlehen - Zuständigkeit für die Rückzahlung des Darlehens des Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes bejaht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Arbeitsgericht und Wurzel im Arbeitsverhältnis
Verfahrensrecht · Zuständigkeit des Arbeitsgerichts
Verfahrensrecht · Zuständigkeit und doppelrelevante Tatsachen
Arbeitsrecht · Zuständigkeit bei Beamtendienstverhältnissen
Arbeitsrecht · Bindung an die Zuordnung durch die Kammer