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Wann gehört mein Streit mit einer Firma vors Handelsgericht?

betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagte
Das Handelsgericht ist nur zuständig, wenn Ihr Anspruch aus einem unternehmensbezogenen Geschäft abgeleitet wird. Der Anspruch muss also sachlich mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen und aus diesem Geschäft selbst geltend gemacht werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Voraussetzung für die Zuständigkeit des HG ist, dass der Anspruch aus einem Handelsgeschäft abgeleitet wird und somit in einem sachlichen Zusammenhang mit der Gewerbetätigkeit steht und aus dem Handelsgeschäft selbst geltend gemacht wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046425 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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