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Welcher Kollektivvertrag gilt in einem Betrieb mit mehreren Bereichen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ist der Betrieb organisatorisch nicht in getrennte Abteilungen gegliedert, richtet sich das Entgelt nach dem wirtschaftlich maßgeblichen Bereich. Gilt für diesen ein Mindestlohntarif, verdrängt er den Kollektivvertrag, der für den untergeordneten Bereich gälte. Dasselbe gilt, wenn für den maßgeblichen Bereich ein gesatzter Kollektivvertrag gilt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Analoge Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG bei einem Zusammentreffen eines von einem Mindestlohntarifes erfassten Wirtschaftsbereichs von maßgeblicher Bedeutung mit einem von einem KollV erfassten untergeordneten Teilbereich.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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