Können in einem Betrieb mehrere Kollektivverträge gleichzeitig gelten?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ja, aber nur wenn die verschiedenen Tätigkeiten des Betriebs auch organisatorisch voneinander getrennt sind. Dann gilt für jeden Bereich der fachlich passende Kollektivvertrag. Fehlt diese Trennung, gilt für alle nur ein einziger Kollektivvertrag, nämlich jener des wirtschaftlich wichtigsten Bereichs.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Lässt sich die unternehmerische Tätigkeit des Arbeitgebers nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch abgrenzen, dann kommt gemäß § 9 Abs 1 und 2 ArbVG der Grundsatz der Tarifvielfalt im Sinne der fachlichen Adäquanz der KollV zum Tragen; ist eine solche organisatorische Abgrenzung nicht möglich, dann gilt gemäß § 9 Abs 3 und 4 ArbVG der Grundsatz der Tarifeinheit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es findet jener Kollektivvertrag Anwendung, welcher für den fachlichen Wirtschaftsbereich gilt, der für den Betrieb die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.OGH 8 ObA 14/20x, 29.06.2020
- Im Zweifel ist die Verkehrsauffassung für die Lösung der Frage, ob eine organisatorische Selbständigkeit, eine organisatorische Abgrenzung vorliegt, entscheidend. Ob die den Grundsatz der Tarifeinheit durchbrechende Voraussetzung einer fachlichen und organisatorisch abgegrenzten Betriebsabteilung vorliegt, ist mangels Vorgabe der Merkmale und Strukturen einer solchen Abgrenzung durch das Gesetz sohin eine Frage der rechtlichen Beurteilung der im Einzelfall getroffenen Feststellungen.OGH 9 ObA 235/98v, 21.10.1998
- Hier: Grundsatz der kollektivvertraglichen Tarifvielfalt.OGH 9 ObA 234/98x, 02.09.1998
- Ob organisatorisch und fachlich abgegrenzte Betriebsabteilungen vorhanden sind, läßt sich nur im Einzelfall beantworten, weil verschiedene, in einzelnen Betriebsabteilungen verrichtete Tätigkeiten jeweils quantitativ und qualitativ unterschiedlicher Organisationsformen bedürfen können.OGH 9 ObA 234/98x, 02.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 ObA 14/20x, 29.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 9 · Fachlicher Geltungsbereich
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