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Können in einem Betrieb mehrere Kollektivverträge gleichzeitig gelten?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ja, aber nur wenn die verschiedenen Tätigkeiten des Betriebs auch organisatorisch voneinander getrennt sind. Dann gilt für jeden Bereich der fachlich passende Kollektivvertrag. Fehlt diese Trennung, gilt für alle nur ein einziger Kollektivvertrag, nämlich jener des wirtschaftlich wichtigsten Bereichs.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Lässt sich die unternehmerische Tätigkeit des Arbeitgebers nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch abgrenzen, dann kommt gemäß § 9 Abs 1 und 2 ArbVG der Grundsatz der Tarifvielfalt im Sinne der fachlichen Adäquanz der KollV zum Tragen; ist eine solche organisatorische Abgrenzung nicht möglich, dann gilt gemäß § 9 Abs 3 und 4 ArbVG der Grundsatz der Tarifeinheit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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